Bilanztaktik

Bilanztaktik
interessenausgerichtete Ausnutzung von Wahlrechten des Bilanzierenden beim  Jahresabschluss. Die B. umfasst Maßnahmen der  Bilanzpolitik, d.h. Bilanzen in einer zulässigen Weise auf bestimmte Zwecke auszurichten, ohne die tatsächlichen Verhältnisse unrichtig wiederzugeben. Übertreibungen können zu  Bilanzdelikten führen.

Lexikon der Economics. 2013.

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