- Bilanztaktik
- interessenausgerichtete Ausnutzung von Wahlrechten des Bilanzierenden beim ⇡ Jahresabschluss. Die B. umfasst Maßnahmen der ⇡ Bilanzpolitik, d.h. Bilanzen in einer zulässigen Weise auf bestimmte Zwecke auszurichten, ohne die tatsächlichen Verhältnisse unrichtig wiederzugeben. Übertreibungen können zu ⇡ Bilanzdelikten führen.
Lexikon der Economics. 2013.